Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei allen angebotenen Leistungen von Manta Cruz zur Anwendung. Darunter fallen insbesondere Leistungen des Tauchsportfachgeschäfts inkl. Online-Shop sowie der Tauchschule, wie insbesondere die Durchführung von Tauchkursen und Tauchreisen.

Vermittelt Manta Cruz Reisearrangements oder Dienstleistungen anderer Veranstalter, gelten ergänzend deren Vertrags- und Reisebedingungen.

Rückgaberecht/Beanstandungen

Manta Cruz ist stets um höchste Qualität bemüht. Falsche oder beschädigte Ware kann innert 14 Arbeitstagen ab Verkauf mit Originalquittung zurückgegeben werden.

Manta Cruz bietet Service- und Reparaturarbeiten an Tauchausrüstung wie Atemregler, Flaschen etc. an. Allfällige Mängel sind Manta Cruz sofort nach Entdecken, spätestens innert drei Monaten seit Rückgabe des Materials an den Kunden zu rügen. Auf verspätete Rügen wird nicht eingegangen.

Lieferkonditionen

Die Lieferung der im Onlineshop von Manta Cruz gekauften Artikeln erfolgt via Paketdienst und nur innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Die bestellten Artikel werden, sofern an Lager, innert fünf Arbeitstagen nach der Bestellung dem Paketdienst übergeben, mit Ausnahme von Sonn- und allgemeinen Feiertagen. Sollte ein bestellter Artikel nicht an Lager sein, wird der Kunde/die Kundin unverzüglich über die Verfügbarkeit dessen informiert. Fehlende Artikel werden nachgeliefert oder deren Kaufpreis wird rückerstattet. Allfällige Kosten für den Versand werden nach Abschluss der Bestellung auf der Rechnung separat ausgewiesen.

Versicherungen

Die Teilnehmenden sind durch Manta Cruz nicht versichert und nehmen auf eigenes Risiko an Tauchangeboten teil. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, selbständig für genügenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es wird dringend geraten, eine Annullationskosten-Versicherung abzuschliessen. Zusätzlich wird eine Mitgliedschaft beim Schweizer Unterwasser-Sport-Verband (www.susv.ch) empfohlen. Diese bietet einen weltweiten Schutz für Sporttaucher und ist eine optimale Ergänzung zu den schweizerischen Krankenversicherungen.

Haftung 

Manta Cruz haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen. Innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haftet Manta Cruz ausschliesslich wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist diesfalls jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für Schäden an Material kommt die verantwortliche Person in vollem Umfang für die Kosten auf. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann Manta Cruz nicht haftbar gemacht werden.

Tauchfähigkeit

Die teilnehmende Person verpflichtet sich, die ihr vorgelegten Formulare wahrheitsgemäss auszufüllen und die Kursleitenden jederzeit und sofort über Änderungen des Gesundheitszustandes, welche die Tauchfähigkeit beeinflussen, zu informieren.

Manta Cruz behält sich vor, bei Bedenken Teilnehmende von Tauchkursen auszuschliessen.

Kurse

Anmeldung/Bestätigung

Die Anmeldung an einen Tauch- oder erste Hilfekurs kann schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen und ist verbindlich. Teilweise ist bei den Kursen die Teilnehmerzahl beschränkt. Kurzfristige Anmeldungen sind auf Anfrage hin möglich, können jedoch nicht immer gewährleistet werden. Die Kursbestätigung erfolgt schriftlich in Form der Rechnung. Erst durch die Kursbestätigung ist eine Teilnahme garantiert.

Preis/Zahlungskonditionen

Der gesamte Kursbetrag ist bis zur angegebenen Zahlungsfrist bar oder per Bankzahlung zu begleichen. Es sind ausschliesslich die im Detailprogramm und/oder Internet aufgeführten Leistungen im Kurspreis inbegriffen. Ist das Kursgeld bei Kursbeginn noch geschuldet, behält sich Manta Cruz vor, die teilnehmende Person vom Tauchkurs auszuschliessen.

Kündigung durch den Teilnehmer oder Nichterscheinen

Einschreibegebühr 

Zieht die teilnehmende Person die Teilnahme am Tauch oder erste Hilfekursen unabhängig vom Zeitpunkt zurück oder nimmt sie nicht am entsprechenden Kurs teil, erhebt Manta Cruz die Einschreibegebühr gemäss Offerte. In der Offerte wird die teilnehmende Person auf die Höhe dieser Gebühr hingewiesen und erklärt sich damit einverstanden. Die Geltendmachung von Kosten für allfällig bereits getätigte Auslagen (Material etc.) bleibt zusätzlich vorbehalten

Manta Cruz weist die Teilnehmenden darauf hin, dass diese Kosten nicht durch die Versicherung gedeckt sind und in jedem Fall durch die Kunden zu bezahlen sind.

Kosten

Bei Annullation vor Kursbeginn erhebt Manta Cruz untenstehende Kosten des gesamten Kurses.

Muss die teilnehmende Person einen laufenden Tauchkurs unterbrechen, vollständig abbrechen oder erscheint sie unbegründet nicht zum Tauchkurs, werden die Kosten nicht rückerstattet. Gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses oder im Falle ernster Gründe wird nach einer Ersatzmöglichkeit gesucht.

AbmeldezeitpunktRücktrittsgebühr
Bis 45 Kalendertage vor Kursdurchführung / Kursstart: CHF 50.- Bearbeitungsgebühr
Ab 44 bis 32 Kalendertage vor Kursdurchführung / Kursstart: 30% der restlichen Kurskosten
Ab 31 bis 15 Kalendertage vor Kursdurchführung / Kursstart: 50% der restlichen Kurskosten
Ab 14 Kalendertage vor Kursdurchführung / Kursstart: 80% der restlichen Kurskosten
Am Tag des Kursbeginns oder später: Keine Rückerstattung

Kursabsagen/Programmänderungen durch Manta Cruz

Manta Cruz behält sich das Recht vor, bei ungenügend Teilnehmenden oder anderen Umständen (z.B. höhere Gewalt etc.) einen Tauchkurs abzusagen.

Manta Cruz führt den Tauchkurs nach Möglichkeit programmgemäss durch, behält sich aber das Recht vor, das Programm, Leistungen etc. zu ändern, wenn dies aufgrund objektiver Umstände notwendig erscheint. Wird seitens Manta Cruz der Tauchkurs abgesagt oder kein Ersatzprogramm angeboten, haben Teilnehmende Anspruch auf Rückerstattung der Tauchkurskosten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Tauchkurs mit Übernachtung

Anmeldung/Bestätigung

Die von Manta Cruz unterbreiteten Reisevorschläge sind bis zur definitiven Buchungsbestätigung unverbindlich, insbesondere bleiben Leistungs-, Preis- und Datumsanpassungen ausdrücklich vorbehalten. Der Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und Manta Cruz kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.

Mit Bezahlung der fälligen (Teil-)Beträge ist die Anmeldung definitiv. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Buchungskosten behält sich Manta Cruz vor, nach erfolglosem Verstreichen einer Nachfrist, die Reiseleistung zu verweigern und den Vertrag als annulliert zu betrachten. In diesem Falle werden die Einschreibegebühr und Kosten gemäss Ziffer 6.3.2. fällig.

Mindestteilnehmerzahl

Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, steht es Manta Cruz frei, die Reise zu annullieren oder mit einer kleineren Teilnehmerzahl durchzuführen. Dies kann zu Mehrkosten führen, welche mit den Teilnehmenden abgesprochen werden.

Einreisebestimmungen

Manta Cruz informiert die Teilnehmenden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Die teilnehmende Person ist selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.

Beanstandung

Entsprechen Leistungen nicht der vertraglichen Vereinbarung, hat dies die teilnehmende Person sobald wie möglich der Reiseleitung zu melden und eine Nachfrist anzusetzen. Führt die Intervention zu keiner angemessenen Lösung, ist die teilnehmende Person verpflichtet, von der Reiseleitung eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche die Beanstandung und den Inhalt festhält. Die teilnehmende Person hat diese innert 30 Tagen nach dem vertraglichen Reiseende an Manta Cruz zu schicken.

Haftung

Keine Haftung seitens Manta Cruz wird übernommen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse der teilnehmenden Person;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, das Manta Cruz nicht vorsehen oder abwenden konnte.

Für andere Schäden als Personenschäden ist die Haftung auf die Höhe des Buchungsbetrages der Reise beschränkt.

 Änderung/(Teil-)Annullation durch die Teilnehmenden

Reiseabbruch

Ist die teilnehmende Person daran gehindert, die Reise anzutreten oder sollte sie die angetretene Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen, wird ihr der bereits geleistete Vorschuss für das Reisearrangement durch Manta Cruz nicht rückerstattet. Allfällige zusätzliche Kosten (z. B. für die Rückreise) gehen zulasten der teilnehmenden Person. Manta Cruz verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit einer Rückreiseversicherung.

Kosten

Für generelle Änderungen (Änderungen des Reisedatums etc.) wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.- pro Person erhoben, maximal jedoch CHF 200.- pro Auftrag.

Bei Annullation der gebuchten Reise erhebt Manta Cruz die Einschreibegebühr gemäss Offerte und kann zusätzlich bereits getätigte Auslagen in Rechnung stellen (siehe dazu Ziffer 6.3.1.).

Zusätzlich sind folgende Kosten geschuldet:
bis 30 Tage vor Reiseantritt:      50%     des Buchungsbetrages
ab 29 Tagen vor Reiseantritt:    100%    des Buchungsbetrages

Annullierung/Programmänderungen durch Manta Cruz

Manta Cruz ist berechtigt, die Reise zu annullieren, wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände wie höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Streiks, politische Umstände, Terror etc. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen. In diesem Falle wird der bezahlte Buchungsbetrag zurückerstattet.

Programmänderungen sind nicht ausgeschlossen. Manta Cruz behält sich das Recht vor, insbesondere bei Vorliegen nicht voraussehbarer oder nicht abwendbarer Umstände das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen (z. B. Unterkunft, Reiseablauf etc.) anzupassen. Es wird dabei angestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

Preiserhöhung

Bei einer Preiserhöhung nach Vertragsschluss von mehr als 10% des ursprünglichen Buchungsbetrages, hat die teilnehmende Person die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits bezahlte Leistungen und Anzahlungen werden (ohne Versicherungs- und allfälliger Visa-Kosten) rückerstattet.

Foto- und Filmmaterial

Mit der Zustimmung dieser AGB gewährt die teilnehmende Person Manta Cruz das Recht, sämtliche entweder durch Manta Cruz während der Kurse oder Reisen produzierten oder durch Teilnehmende auf sozialen Medien unter dem Hashtag #divingmc, oder weitere durch Manta Cruz beworbenen Hashtags, geteilten Film-, Foto- und Audioaufnahmen ohne weitere Rücksprache für eigene Zwecke zu nutzen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig oder unvollständig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Manta Cruz ist Biel. Es ist das Schweizer Recht anwendbar.

Haftung

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